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Wichtige InfosAnmeldung und Übertritt an das Herder-Gymnasium Voraussetzungen für den Übertritt: Ein Übertritt an das Gymnasium ist möglich: - mit einer Durchschnittsnote aus Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht (HSU) bis 2,33. von der 5. Klasse Hauptschule mit der Durchschnittsnote aus Deutsch und Mathematik (im Übertrittszeugnis) - bis 2,0: Übertritt uneingeschränkt möglich Höchsteintrittsalter: Bitte beachten Sie, dass Ihr Kind am 30. Juni 2010 das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben darf. Nähere Auskünfte über alle mit dem Übertritt zusammenhängenden Fragen können im Sekretariat des Herder-Gymnasiums zu folgenden Sprechzeiten eingeholt werden:
Nach telefonischer Anmeldung stehen Ihnen ein Mitglied der Schulleitung oder der Beratungslehrer, Herr OStR Übler, gerne zur Verfügung. Informationsabend: Donnerstag, den 04.03.2010, 18.30 Uhr bis 20.30 Uhr in der Aula des Herder-Gymnasiums. Auch die Kinder, die zukünftigen Gymnasiasten/innen, sind herzlich eigeladen. Auf sie wartet ein eigenes Schnupperprogramm. Anmeldung: Montag, 10.5., bis Mittwoch, 12.5., von 8.00 bis 16.00 Uhr und Freitag, 14.5.2010, von 8.00 bis 12.00 Uhr im Sekretariat des Herder-Gymnasiums im 1. Stock, Raum A 209. Probeunterricht: 2010 findet der Probeunterricht für beide Forchheimer Gymnasien vom 18. bis 20. Mai am Ehrenbürg-Gymnasium statt. Lieselotte Rall-Weiß
Probeunterricht 2010 Dafür wurden folgende Termine vom Kultusministerium festegelegt:
Die Schülerinnen und Schüler werden gebeten, rechtzeitig vor Prüfungsbeginn zum Ehrenbürg-Gymnasium zu kommen und dort die Probeunterrichtsräume aufzusuchen. Die Prüfungsräume sind ausgeschildert. Wir wünschen allen Teilnehmern/innen am Probeunterricht viel Erfolg. Lieselotte Rall-Weiß, OStDin
Freiwilliger Rücktritt Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können Schülerinnen und Schüler freiwillig wiederholen oder spätestens bis zum Ende des Kalenderjahres aus den Jahrgangsstufen 6 bis 10 bzw. 11 in die vorherige Jahrgangsstufe zurücktreten; sie gelten nicht als Wiederholungsschülerinnen und Wiederholungsschüler (§ 67, Abs. 1, GSO). Sollte die Schule der Auffassung sein, dass ein derartiger Schritt bei Ihrer Tochter / Ihrem Sohn angeraten ist, würden wir Sie schriftlich verständigen.
LEHRPLÄNE und PRÜFUNGEN
Für die Klassen des alten G9 (Jahrgangsstufe 12 und 13) gelten noch diese Lehrpläne. Die gültigen Lehrpläne des G8 sind beim Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) einzusehen.
Informationen zu Prüfungen (z.B. Jahrgangsstufentests, einige Abiturprüfungen u.Ä.) sind ebenfalls beim ISB zu finden. |
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